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rechtliche Interoperabilität  

Definition

  • Rechtliche Interoperabilität zwischen zwei oder mehr Datensätzen liegt vor, wenn: die rechtlichen Nutzungsbedingungen für jeden der Datensätze eindeutig und leicht bestimmbar sind, in der Regel durch automatisierte Mittel; die für jeden Datensatz geltenden rechtlichen Nutzungsbedingungen die Erstellung und Nutzung kombinierter oder abgeleiteter Produkte ermöglichen; und die Nutzer*innen rechtmässig auf jeden Datensatz zugreifen und ihn nutzen können, ohne von Fall zu Fall eine Genehmigung von den Inhaber*innen der Datenrechte einzuholen, wobei vorausgesetzt wird, dass die kumulierten Nutzungsbedingungen für jeden einzelnen und für alle Datensätze erfüllt sind.

Kilde

  • RDA-CODATA Legal Interoperability Interest Group. (2016). Legal Interoperability of Research Data: Principles and Implementation Guidelines. Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.162241

URI

https://vocabs.sshopencloud.eu/vocabularies/sshocterm/legal_interoperability_153

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