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Angaben zum Begriff

Bevorzugte Bezeichnung

Datenminimierung  

Definition

  • Gemäss dem Grundsatz der "Datenminimierung" sollte der*die Datenverantwortliche*r die Erhebung personenbezogener Daten auf das für die Erreichung eines bestimmten Zwecks unmittelbar relevante und notwendige Mass beschränken. Ausserdem sollten diese Daten nur so lange aufbewahrt werden, wie es zur Erfüllung dieses Zwecks erforderlich ist.

Quelle

  • European Data Protection Supervisor, Data Protection Glossary, "Data minimization", https://edps.europa.eu/data-protection/data-protection/glossary/d_en

URI

https://vocabs.sshopencloud.eu/vocabularies/sshocterm/data_minimisation_68

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RDF/XML TURTLE JSON-LD Geändert am 17.12.21